Niedersachsen wurde in den letzten Tagen von schweren Unwettern mit Starkregen und Hagel getroffen – volle Straßen, überflutete Keller, überlastete Kanalisation. Wer jetzt einen Wasserschaden im Haus hat, sollte in den ersten Stunden richtig handeln, um Folgeschäden wie Schimmel zu vermeiden.
Die ersten Schritte nach dem Wassereinbruch
- Strom abschalten – bei stehendem Wasser im Keller nie eigenständig die Sicherung im nassen Bereich betätigen, sondern den Hauptschalter außerhalb der Gefahrenzone nutzen oder den Netzbetreiber informieren.
- Beweise sichern – Fotos und Videos von Wasserstand, betroffenen Räumen und beschädigtem Inventar, bevor Sie mit dem Auspumpen beginnen.
- Versicherung informieren – Elementarschäden durch Starkregen sind nur bei entsprechendem Zusatzbaustein in der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt. Schaden zeitnah melden.
- Professionelle Trocknung beauftragen – bereits nach 24–48 Stunden in feuchtem Mauerwerk kann sich Schimmel bilden. Bautrockner aus dem Baumarkt reichen bei größeren Wassermengen meist nicht aus.
Wichtig: Auch wenn die Oberfläche nach ein paar Tagen trocken wirkt – Feuchtigkeit zieht tief ins Mauerwerk und in die Dämmung. Eine professionelle Restfeuchtemessung schafft Klarheit, bevor Wände neu verputzt oder Böden verlegt werden.
Wir sind für Sie in der ganzen Region da
Als lokaler Sanierungsbetrieb sind wir kurzfristig in Wolfsburg, Braunschweig, Gifhorn, Helmstedt, Königslutter, Wittingen, Brome und Cremlingen im Einsatz – von der Sofortmaßnahme über die professionelle Trocknung bis zur vollständigen Dokumentation für Ihre Versicherung.
Häufige Fragen
Übernimmt meine Versicherung Wasserschäden durch Starkregen?
Nur mit Elementarschadenzusatz in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Reines Grundwasser oder Kanalrückstau ohne diesen Baustein wird häufig nicht erstattet – wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen und dokumentieren den Schaden versicherungskonform.
Wie schnell muss ich mit der Trocknung beginnen?
Idealerweise innerhalb der ersten 24 bis 48 Stunden, da sich danach das Schimmelrisiko deutlich erhöht.
Wer trägt die Kosten für Trocknungsgeräte?
Bei einem versicherten Schadensfall übernimmt in der Regel die zuständige Versicherung die Kosten – wir übernehmen auf Wunsch die komplette Schadensabwicklung und -kommunikation für Sie.

